Besteuerung
GEBÜHR FÜR DIE EINTRAGUNG INS GRUNDBUCH
Gemäß dem Prinzip der Alternativität zwischen Mehrwertsteuer (IVA) und Eintragungsgebühr gelten für den Verkauf von Wohnimmobilien, die von Privatpersonen (ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) getätigt werden, folgende Sätze für die Eintragungsgebühr sowie die Hypotheken- und Katastersteuern:
- Festgelegt (€ 200 pro Stück) für Umsätze mit Mehrwertsteuer (IVA)
- Proportionaler Satz von 9% für umsatzsteuerfreie Verkäufe oder proportionaler Satz von 2%, wenn die "Erstwohnung"-Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können (mindestens 6 Monate + 1 Tag pro Jahr in Italien wohnhaft).
MEHRWERTSTEUERSÄTZE
Zur Bestimmung des zu zahlenden Mehrwertsteuersatzes sei darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Wohnimmobilien (sofern sie nicht als Luxuswohnungen gelten) durch Bauunternehmen der Mehrwertsteuer unterliegt. Der Steuersatz beträgt 4%, wenn es sich um die erste Immobilie handelt, und 10%, wenn es sich um die zweite Immobilie handelt.
Flughafen von Pisa: 58,9 km
Flughafen von Firenze: 112 km
Livorno: 53,3 km
Lucca: 84,2 km
Siena: 165 km
Volterra: 38,8 km
Bolgheri: 14,7 km
meer: 2,4 km