Leitfaden für den
Kauf einer Immobilie in Italien
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Die richtige
Immobilie suchen
Der Immobilienmarkt bietet eine Vielzahl von zum Verkauf stehenden Eigenschaften in der Toskana, daher liegt die eigentliche Herausforderung darin, die Immobilie zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Ein Zuhause ist nicht nur ein einfaches Gebäude mit Zimmern, es ist der perfekte Ort, um sich zu entspannen und qualitativ hochwertige Zeit mit Ihren Lieben zu verbringen: Klarheit in Ihren Vorstellungen ermöglicht es Ihnen, Zeit zu sparen und zufrieden zu sein.
Ein Haus in Italien kaufen: Der zu befolgende Kaufprozess
Schauen wir uns also praktisch an, welche korrekte Vorgehensweise erforderlich ist, um den Immobilienkauf abzuschließen.
A) DAS KAUFANGEBOT
Wenn du dich entscheidest, ein Haus zu kaufen, nachdem du die Immobilie aus den vielen zum Verkauf stehenden Häusern ausgewählt hast, musst du das "Kaufangebot vorlegen"..
Das Kaufangebot ist offerta irrevocabile ein unwiderrufliches Angebot, das die wichtigsten Bedingungen der Transaktion zwischen Verkäufer und Käufer enthält. Wir beziehen uns insbesondere auf folgende Elemente:
- Vor- und Nachname der Parteien
- Geburtsdatum und -ort
- Beschreibung der Immobilie
- Angaben zum Kataster
- der vereinbarte Preis
- die Zahlungsmöglichkeiten
- die Höhe der Anzahlung usw
Das Kaufangebot muss schriftlich erfolgen. Der Verkäufer kann das Angebot je nach Situation akzeptieren oder ablehnen.
B) ABSCHLUSS DES VORVERKAUFSVERTRAGS
Nach Annahme des Kaufangebots ist der nächste Schritt der Vorverkaufsvertrag. Es handelt sich um eine vorläufige Vereinbarung zum Kauf, bei der sich der Käufer formell verpflichtet. In dem Vertrag ist in der Regel die Zahlung einer Bestätigungsanzahlung vorgesehen. Dieser Betrag liegt in den meisten Fällen zwischen 10% und 30% des Immobilienwerts. Der Vorverkaufsvertrag muss zwingend schriftlich abgefasst sein. Er muss alle Bedingungen enthalten, die die Parteien in dem Kaufangebot festgelegt haben. Im Wesentlichen zielt er darauf ab, die Parteien zu verpflichten, die Eigentumsrechte an der Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist zu übertragen. Bei kurzen Zeiträumen kann man auf den Abschluss des Vorverkaufsvertrags verzichten und direkt den endgültigen Verkaufsvertrag (Rogito) abschließen.
C) ABSCHLUSS DES VERKAUFSVERTRAGS (ROGITO)
Der endgültige Verkaufsvertrag ist der notarielle Akt, der in Anwesenheit eines Notars erstellt wird. Der Notar liest den Vertrag vor, und nachdem er die Parteien zur Unterzeichnung aufgefordert hat, führt er die erforderlichen Transkriptionen durch. Der Notar, als öffentlicher Beamter, ist verpflichtet, die Informationen über den Immobilienkauf an die zuständigen staatlichen Stellen und das Katasteramt zwecks Registrierung weiterzuleiten.
Kosten
STEUERNUMMER
Um eine Immobilie in Italien zu erwerben, ist es erforderlich, die "STEUERNUMMER" über die Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) zu beantragen. Die Beschaffung des Steuercodes ist ein Service für unsere Kunden und ist in unserer Provision enthalten. Mit dem Steuercode können Sie die Immobilie erwerben und auch die entsprechenden Steuern bezahlen.
GEBÜHR FÜR DIE EINTRAGUNG INS GRUNDBUCH
Gemäß dem Prinzip der Alternativität zwischen Mehrwertsteuer (IVA) und Eintragungsgebühr gelten für den Verkauf von Wohnimmobilien, die von Privatpersonen (ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) getätigt werden, folgende Sätze für die Eintragungsgebühr sowie die Hypotheken- und Katastersteuern:
- Festgelegt (€ 200 pro Stück) für Umsätze mit Mehrwertsteuer (IVA)
- Proportionaler Satz von 9% für umsatzsteuerfreie Verkäufe oder proportionaler Satz von 2%, wenn die "Erstwohnung"-Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können (mindestens 6 Monate + 1 Tag pro Jahr in Italien wohnhaft).
MEHRWERTSTEUERSÄTZE
Zur Bestimmung des zu zahlenden Mehrwertsteuersatzes sei darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Wohnimmobilien (sofern sie nicht als Luxuswohnungen gelten) durch Bauunternehmen der Mehrwertsteuer unterliegt. Der Steuersatz beträgt 4%, wenn es sich um die erste Immobilie handelt, und 10%, wenn es sich um die zweite Immobilie handelt.
ANDEREN KOSTEN
- Notar ca. € 3.000 + MwSt
- Übersetzungsunterstützung €800 + MwSt Vermittlungsgebühr (Vergütung der Immobilienagentur)
- 3% + MwSt. für Immobilien über € 1.000.000
- 4% + MwSt. für Immobilien von € 200.000 bis € 1.000.000
- 5% + MwSt. für Immobilien von € 100.000 bis € 200.000
- € 5.500 + MwSt. für Immobilien von € 71.000 bis € 100.000
- € 4.500 + MwSt. für Immobilien von € 41.000 bis € 70.000
- 4.000 + MwSt. für Immobilien von € 21.000 bis € 40.000
- 2.000 € + MwSt. für Immobilien von 0 bis 20.000 €
* Bis heute ist es in Italien nicht möglich, eine Hypothek aufzunehmen, wenn kein Einkommen in Italien nachgewiesen wird.
Laden Sie jetzt unseren Leitfaden herunter, um sich auch über die indirekten Steuern beim Immobilienerwerb (Grundsteuer, Müllabfuhrsteuer) zu informieren
INDIREKTE STEUERN IN
VERBINDUNG MIT DER VERMÖGENSBESTEUERUNG
BEI HAUSKÄUFEN
Eine ausländische Person, die in Italien eine Immobilie kauft, sollte wissen, dass neben der Zahlung von indirekten Steuern für den Kauf auch Vermögenssteuern zu zahlen sind. Diese Steuern fallen nur an, weil man Eigentümer eines dinglichen Rechts an der Immobilie ist. Das Gesetz Nr. 147/2013 hat alle ursprünglich für das Haus vorgesehenen indirekten Steuern unter einem einzigen Posten, der IUC (Einheitliche Gemeindesteuer), zusammengeführt. Diese Steuer umfasst zwei Abgaben, die IMU und die TARI..
- IMU ist die Einheitliche Gemeindesteuer, die von Eigentümern von Immobilien erhoben wird, mit Ausnahme von nicht luxuriösen Hauptwohnungen, für die sie nicht fällig ist.
- TARI ist die Müllabgabe, die von Personen zu entrichten ist, die die Immobilie tatsächlich sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich nutzen.
Die Frist für die Einreichung der UIC-Erklärung endet am 30. Juni des Jahres nach dem Beginn des Besitzes/Besitzes des Raums. Natürlich benötigst du für die Abwicklung dieser Angelegenheiten die Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters. Die durchschnittlichen Kosten dieser Steuer liegen zwischen 0,50% und 0,70% des tatsächlichen Werts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
BEDINGUNGEN FÜR
DEN ERWERB EINER
ERSTWOHNUNG IN ITALIEN
Um von der Vergünstigung beim Kauf der ersten Wohnung in Italien zu profitieren, muss der Erwerb eine Immobilie betreffen, die sich in der Gemeinde befindet, in der der Käufer beabsichtigt, seinen Wohnsitz innerhalb von 18 Monaten zu verlegen.
Auch auf die Nebengebäude der Wohnung können die Vorteile angewendet werden. Allerdings ist dies auf eine pro Kategorie der Katasterklassen C/2 (Keller oder Dachboden), C/6 (Garage oder Box) und C/7 (geschlossenes oder offenes Vordach) beschränkt. Neben den Eigenschaften der Immobilie muss der Käufer jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen, um von den Vergünstigungen profitieren zu können:
- Innerhalb von 18 Monaten nach dem Kauf verpflichtet er sich, seinen Wohnsitz in der Gemeinde zu begründen, in der sich die zu kaufende Immobilie befindet, sofern er dort noch nicht gemeldet ist;
- Er ist nicht alleiniger Eigentümer oder gemeinsam mit dem Ehepartner im Besitz von Eigentumsrechten, Nießbrauch, Nutzung und Wohnrecht an einer anderen Hauptwohnung in der Gemeinde, in der sich die zu kaufende Immobilie befindet.
Die Vergünstigungen für den Erstwohnungskauf können sowohl von ausländischen Staatsbürgern als auch von Auswanderern im Ausland in Anspruch genommen werden. Es muss jedoch klargestellt werden, dass Steuerzahler ohne italienische Staatsbürgerschaft die Vergünstigungen für den Erwerb der ersten Wohnung in Anspruch nehmen können, wenn die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.